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Diebstahl – Strafverteidigung in Berlin-Charlottenburg

Ein Vorwurf wegen Diebstahls (§ 242 StGB) ist ernst: Schon bei geringwertigen Sachen drohen Geldstrafen, bei schwereren Fällen sogar Freiheitsstrafen. Besonders bei gewerbsmäßigem oder bandenmäßigem Diebstahl erhöhen sich die Strafrahmen deutlich.

Als erfahrene Strafverteidiger in Berlin-Charlottenburg stehen wir Ihnen in allen Phasen des Strafverfahrens zur Seite – von der ersten polizeilichen Vernehmung bis hin zur Hauptverhandlung. Wir prüfen die Beweise, klären mögliche Rechtfertigungsgründe (z. B. Irrtum, fehlende Zueignungsabsicht) und setzen uns für eine bestmögliche Lösung ein.

Wir vertreten Mandanten aus Charlottenburg sowie den angrenzenden Bezirken wie Wilmersdorf, Moabit und Tiergarten.

Jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren** – schnelle Hilfe bei Vorwürfen des Diebstahls.