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Erschleichung von Leistungen (§ 265a StGB) – Strafverteidigung in Berlin-Charlottenburg

Die Erschleichung von Leistungen betrifft Fälle, in denen jemand Dienstleistungen ohne ordnungsgemäße Bezahlung in Anspruch nimmt, etwa durch Täuschung oder Umgehung von Kontrollen. Besonders bekannt ist hier das sogenannte „Schwarzfahren“ im öffentlichen Nahverkehr.

Das Strafmaß reicht bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, in besonders schweren Fällen auch darüber hinaus. Typische Konstellationen sind:

  • Schwarzfahren in Bus und Bahn
  • Nutzung technischer Einrichtungen (z. B. Automaten) durch Manipulation
  • Umgehung von Eintritts- oder Zugangskontrollen
  • Inanspruchnahme kostenpflichtiger Dienste ohne Bezahlung

Warum anwaltliche Hilfe wichtig ist:

  • Prüfung, ob tatsächlich ein strafbares Verhalten vorliegt
  • Abgrenzung zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat
  • Verteidigung bei wiederholten Fällen (z. B. Schwarzfahren als „wiederholt“ verfolgt)
  • Beratung zu Möglichkeiten der Einstellung des Verfahrens (§ 153 StPO)

Als erfahrene Strafverteidiger in Berlin-Charlottenburg beraten und vertreten wir Sie bei Vorwürfen der Erschleichung von Leistungen. Unser Ziel ist es, eine schnelle und möglichst unbürokratische Lösung zu erreichen – von der Einstellung des Verfahrens bis zur Vermeidung von Vorstrafen.

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