Die Erschleichung von Leistungen betrifft Fälle, in denen jemand Dienstleistungen ohne ordnungsgemäße Bezahlung in Anspruch nimmt, etwa durch Täuschung oder Umgehung von Kontrollen. Besonders bekannt ist hier das sogenannte „Schwarzfahren“ im öffentlichen Nahverkehr.
Das Strafmaß reicht bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, in besonders schweren Fällen auch darüber hinaus. Typische Konstellationen sind:
Warum anwaltliche Hilfe wichtig ist:
Als erfahrene Strafverteidiger in Berlin-Charlottenburg beraten und vertreten wir Sie bei Vorwürfen der Erschleichung von Leistungen. Unser Ziel ist es, eine schnelle und möglichst unbürokratische Lösung zu erreichen – von der Einstellung des Verfahrens bis zur Vermeidung von Vorstrafen.
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