Der Vorwurf der falschen Verdächtigung (§ 164 StGB) ist schwerwiegend: Wer eine andere Person wissentlich zu Unrecht beschuldigt, macht sich selbst strafbar. Häufig entstehen solche Verfahren im Zusammenhang mit Nachbarschaftsstreitigkeiten, Beziehungskonflikten oder im beruflichen Umfeld. Als Strafverteidiger in Berlin-Charlottenburg vertrete ich Sie engagiert und diskret – vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung. Ich verteidige Mandanten aus Berlin und bundesweit. Holen Sie sich rechtzeitig anwaltliche Unterstützung.
Jetzt Verteidigung sichernWer gegenüber einer Behörde oder zur öffentlichen Kenntnis eine andere Person zu Unrecht einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit bezichtigt, um ein Verfahren herbeizuführen, macht sich strafbar.
– Unwahre Anzeigen bei der Polizei
– Falsche Angaben in familien- oder arbeitsrechtlichen Verfahren
– Öffentlich verbreitete Falschbeschuldigungen
Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe; in besonders schweren Fällen auch höher.
Ob tatsächlich eine falsche Verdächtigung vorliegt, hängt entscheidend von Vorsatz und Beweisbarkeit ab. Wurde bewusst falsch belastet oder lag ein Irrtum vor? Auch die Frage, ob eine Verdächtigung überhaupt geeignet war, ein behördliches Verfahren einzuleiten, ist von Bedeutung.
Nach Akteneinsicht entwickle ich eine gezielte Verteidigungsstrategie. Häufig sind Einstellungen möglich – etwa bei fehlendem Nachweis des Vorsatzes oder wenn sich die Äußerung im Rahmen einer zulässigen Meinungsäußerung bewegt. Auch strafmildernde Lösungen wie Geständnis oder Schadenswiedergutmachung können in Betracht kommen.
Ob private Konflikte, falsche Anzeigen oder berufliche Auseinandersetzungen – ich verteidige Sie mit Erfahrung und Nachdruck.
Ich prüfe die Ermittlungsakten, analysiere die Vorwürfe und entwickle eine individuelle Verteidigungsstrategie.
Schweigen Sie – ich übernehme Ihre Verteidigung.
Telefon: 030 / 915 339 01
E-Mail: info@kanzlei-salman.de
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