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Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) – Strafverteidigung in Berlin-Charlottenburg

Der Straftatbestand des Hausfriedensbruchs schützt das Hausrecht von Privatpersonen und Institutionen. Strafbar macht sich, wer gegen den Willen des Berechtigten in eine Wohnung, Geschäftsräume oder ein befriedetes Grundstück eindringt oder nach Aufforderung nicht wieder geht.

Das Strafmaß reicht bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Besonders häufig kommt es zu Hausfriedensbruch-Vorwürfen im Zusammenhang mit:

  • Streitigkeiten zwischen Nachbarn oder innerhalb der Familie
  • Betreten von Geschäftsräumen trotz Hausverbot
  • Demonstrationen oder politischen Aktionen auf Privatgelände
  • Eindringen auf Baustellen oder abgesperrte Areale

Warum anwaltliche Hilfe wichtig ist:

  • Prüfung, ob tatsächlich ein „Eindringen“ im strafrechtlichen Sinn vorlag
  • Abgrenzung zwischen Ordnungswidrigkeit, Bagatelle und strafbarer Handlung
  • Verteidigung gegen falsche Verdächtigungen oder überzogene Vorwürfe
  • Chancen auf Einstellung des Verfahrens oder Strafmilderung nutzen

Als erfahrene Strafverteidiger in Berlin-Charlottenburg vertreten wir Sie bei Vorwürfen des Hausfriedensbruchs – vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung. Ziel ist die Vermeidung einer Vorstrafe und eine schnelle Lösung für Ihre Situation.

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Soforthilfe bei Vorwürfen wegen Hausfriedensbruch – direkt in Berlin-Charlottenburg.