Der Straftatbestand des Hausfriedensbruchs schützt das Hausrecht von Privatpersonen und Institutionen. Strafbar macht sich, wer gegen den Willen des Berechtigten in eine Wohnung, Geschäftsräume oder ein befriedetes Grundstück eindringt oder nach Aufforderung nicht wieder geht.
Das Strafmaß reicht bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Besonders häufig kommt es zu Hausfriedensbruch-Vorwürfen im Zusammenhang mit:
Warum anwaltliche Hilfe wichtig ist:
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