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Körperverletzung – Strafverteidigung in Berlin-Charlottenburg

Ein Vorwurf wegen Körperverletzung kann schwerwiegende Folgen haben. Als erfahrene Strafverteidiger in Berlin-Charlottenburg stehen wir Ihnen schnell und kompetent zur Seite – von der ersten Beratung bis zur Verteidigung im Gerichtssaal.

Wir vertreten Mandanten aus Charlottenburg und den angrenzenden Bezirken wie Wilmersdorf, Moabit und Tiergarten. Vereinbaren Sie noch heute ein kostenloses Erstgespräch in unserer Kanzlei oder telefonisch.

Schnelle Hilfe bei Vorwürfen wegen Körperverletzung

Ein Vorwurf der Körperverletzung kann schwerwiegende Folgen haben – von Geldstrafen über Freiheitsstrafen bis hin zu Einträgen im Führungszeugnis. Schon eine einfache Auseinandersetzung kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Was zählt zur Körperverletzung?

Das Strafgesetzbuch unterscheidet verschiedene Formen:

Einfache Körperverletzung** (§ 223 StGB)

Gefährliche Körperverletzung** (§ 224 StGB)

Schwere Körperverletzung** (§ 226 StGB)

Körperverletzung mit Todesfolge** (§ 227 StGB)

Fahrlässige Körperverletzung** (§ 229 StGB)

Die Strafen reichen von Geldstrafen bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen.

Warum anwaltliche Hilfe so wichtig ist

  • Frühzeitige Verteidigung kann entscheidend sein
  • Beratung im Ermittlungsverfahren verhindert Fehler (z. B. unbedachte Aussagen)
  • Einschätzung von Strafmaß, Verfahrensdauer und Chancen
  • Schutz vor übermäßigen Sanktionen und Wahrung Ihrer Rechte

Unsere Unterstützung

  • Sofortige Beratung nach einer Anzeige oder Vorladung
  • Vertretung im Ermittlungs- und Hauptverfahren
  • Prüfung von Rechtfertigungsgründen (z. B. Notwehr)
  • Erfahrung mit allen Formen der Körperverletzungsdelikte