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Nötigung (§ 240 StGB) – Strafverteidigung in Berlin-Charlottenburg

Die Nötigung gehört zu den Delikten gegen die persönliche Freiheit. Sie liegt vor, wenn jemand einen anderen durch Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einem bestimmten Verhalten zwingt. Der Straftatbestand ist weit gefasst und spielt in vielen Lebensbereichen eine Rolle – von Streitigkeiten im privaten Umfeld bis hin zu Konflikten im Straßenverkehr.

Das Strafmaß reicht von Geldstrafe bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen (z. B. wenn die Tat politisch motiviert ist) sogar bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe.

Typische Fälle der Nötigung sind:

  • Drohungen im persönlichen oder beruflichen Umfeld
  • Gewaltanwendung zur Erzwingung von Handlungen
  • Straßenverkehrsdelikte (z. B. „Drängeln“ oder aggressives Verhalten im Verkehr)
  • Familiäre oder nachbarschaftliche Konflikte

Warum anwaltliche Unterstützung wichtig ist:

  • Prüfung, ob tatsächlich Gewalt oder Drohung vorlag
  • Analyse, ob die Mittel und Ziele „verwerflich“ im Sinne des Gesetzes sind
  • Verteidigung gegen überzogene oder unklare Vorwürfe
  • Strategische Begleitung vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung

Als erfahrene Strafverteidiger in Berlin-Charlottenburg vertreten wir Sie kompetent und diskret in Verfahren wegen Nötigung. Unser Ziel ist es, die bestmögliche Lösung für Ihre Situation zu erreichen – sei es Einstellung des Verfahrens, Strafmilderung oder Freispruch.

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