Die Nötigung gehört zu den Delikten gegen die persönliche Freiheit. Sie liegt vor, wenn jemand einen anderen durch Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einem bestimmten Verhalten zwingt. Der Straftatbestand ist weit gefasst und spielt in vielen Lebensbereichen eine Rolle – von Streitigkeiten im privaten Umfeld bis hin zu Konflikten im Straßenverkehr.
Das Strafmaß reicht von Geldstrafe bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen (z. B. wenn die Tat politisch motiviert ist) sogar bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe.
Typische Fälle der Nötigung sind:
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