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Räuberische Erpressung (§ 255 StGB) – Strafverteidigung in Berlin-Charlottenburg

Die räuberische Erpressung ist ein besonders schwerwiegendes Delikt. Sie verbindet Elemente von Raub und Erpressung: Eine Handlung, bei der Gewalt oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eingesetzt wird, um eine Vermögensverfügung zu erzwingen.

Das Strafmaß ist erheblich: Bereits im Grundtatbestand droht eine Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr. In besonders schweren Fällen – etwa beim Einsatz von Waffen oder bei bandenmäßiger Begehung – kann das Strafmaß deutlich höher ausfallen.

Frühzeitige anwaltliche Hilfe ist entscheidend:

  • Verteidigung bereits im Ermittlungsverfahren
  • Prüfung der Beweislage und möglicher Widersprüche
  • Aufzeigen von Entlastungsmomenten und Rechtfertigungsgründen
  • Strategische Prozessführung im Hauptverfahren

Als erfahrene Strafverteidiger in Berlin-Charlottenburg vertreten wir Sie diskret und konsequent bei Vorwürfen der räuberischen Erpressung. Unser Ziel ist es, Ihre Rechte zu wahren und die bestmögliche Lösung zu erreichen.

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