Die räuberische Erpressung ist ein besonders schwerwiegendes Delikt. Sie verbindet Elemente von Raub und Erpressung: Eine Handlung, bei der Gewalt oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eingesetzt wird, um eine Vermögensverfügung zu erzwingen.
Das Strafmaß ist erheblich: Bereits im Grundtatbestand droht eine Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr. In besonders schweren Fällen – etwa beim Einsatz von Waffen oder bei bandenmäßiger Begehung – kann das Strafmaß deutlich höher ausfallen.
Als erfahrene Strafverteidiger in Berlin-Charlottenburg vertreten wir Sie diskret und konsequent bei Vorwürfen der räuberischen Erpressung. Unser Ziel ist es, Ihre Rechte zu wahren und die bestmögliche Lösung zu erreichen.
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