Der Vorwurf des Raubes ist besonders schwerwiegend. Schon der Grundtatbestand sieht eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr vor. Raub bedeutet die Verbindung von Diebstahl und Gewalt oder Drohung und gehört damit zu den schwersten Vermögensdelikten.
Gerade bei Raubvorwürfen ist eine frühzeitige Verteidigung durch einen Fachanwalt für Strafrecht entscheidend. Wir prüfen die Beweise, klären entlastende Umstände und setzen uns konsequent für Ihre Rechte ein.
Als erfahrene Strafverteidiger in Berlin-Charlottenburg begleiten wir Sie vom ersten Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung – diskret, kompetent und engagiert.
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