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Raub (§ 249 StGB) – Strafverteidigung in Berlin-Charlottenburg

Der Vorwurf des Raubes ist besonders schwerwiegend. Schon der Grundtatbestand sieht eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr vor. Raub bedeutet die Verbindung von Diebstahl und Gewalt oder Drohung und gehört damit zu den schwersten Vermögensdelikten.

Das Gesetz unterscheidet u. a.:

  • Raub (§ 249 StGB) – Diebstahl unter Einsatz von Gewalt oder Drohung
  • Schwerer Raub (§ 250 StGB) – etwa bei Verwendung von Waffen oder bandenmäßigem Vorgehen
  • Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB) – besonders strenge Strafen bis hin zu lebenslanger Freiheitsstrafe

Gerade bei Raubvorwürfen ist eine frühzeitige Verteidigung durch einen Fachanwalt für Strafrecht entscheidend. Wir prüfen die Beweise, klären entlastende Umstände und setzen uns konsequent für Ihre Rechte ein.

Als erfahrene Strafverteidiger in Berlin-Charlottenburg begleiten wir Sie vom ersten Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung – diskret, kompetent und engagiert.

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