Unter Sachbeschädigung versteht man die rechtswidrige Beschädigung oder Zerstörung einer fremden Sache. Dabei reicht bereits die Beeinträchtigung der Brauchbarkeit (z. B. Verkratzen eines Autos oder Beschmieren einer Wand), um eine Strafbarkeit zu begründen.
Das Strafmaß liegt bei Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren. In besonders schweren Fällen – etwa bei gemeinschaftlicher Begehung, bei Serien- oder Vandalismusfällen – können auch härtere Strafen drohen.
Typische Fälle sind:
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