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Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte – Strafverteidigung in Berlin-Charlottenburg

Der Vorwurf des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB) entsteht häufig bei Polizeieinsätzen – sei es bei Verkehrskontrollen, Demonstrationen oder Festnahmen. Schon geringe Abwehrhandlungen können strafrechtliche Folgen haben. Als Strafverteidiger in Berlin-Charlottenburg verteidige ich Sie diskret und entschlossen – vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung. Ich vertrete Mandanten aus Berlin und bundesweit. Holen Sie sich rechtzeitig anwaltliche Unterstützung.

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Grundtatbestand (§ 113 StGB)

Widerstand durch Gewalt oder Drohung gegen Vollstreckungsbeamte, die eine rechtmäßige Diensthandlung vornehmen.

Besonders schwere Fälle (§ 114 StGB)

Tätlicher Angriff auf Polizeibeamte oder andere Vollstreckungsbeamte, etwa durch Schläge oder Tritte.

Strafrahmen

Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren, in schweren Fällen Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren.

Strafverteidigung bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

Oft ist entscheidend, ob die Diensthandlung tatsächlich rechtmäßig war und ob wirklich Gewalt oder Drohung im juristischen Sinn vorlagen. Häufig sind die Vorwürfe überzogen oder beruhen allein auf Polizeizeugenaussagen.


Nach Einsicht in die Ermittlungsakten entwickle ich eine individuelle Strategie. Verteidigungsansätze bestehen u. a. in der Anfechtung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme, der Darstellung einer Notwehrsituation oder dem Bestreiten von Vorsatz. Auch eine Einstellung nach § 153 StPO (Geringfügigkeit) oder Strafmilderung durch Geständnis und Schadenswiedergutmachung ist möglich.

Warum Sie mit mir den richtigen Verteidiger haben

  • ✓ Erfahrung mit Widerstands- und Polizeikonfliktverfahren
  • ✓ Gründliche Prüfung der Rechtmäßigkeit der Polizeimaßnahme
  • ✓ Strategische Verteidigung bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen
  • ✓ Direkte Vertretung gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht
  • ✓ Ziel: Einstellung, Freispruch oder Strafmilderung

Kontakt – Ihr Anwalt für Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Berlin Charlottenburg – entschlossen, erfahren, diskret

Ob Widerstandsvorwurf bei Polizeieinsatz, Demonstration oder Verkehrskontrolle – ich verteidige Sie engagiert und kompetent.

Ich prüfe die Ermittlungsakten, analysiere die Beweislage und entwickle eine individuelle Verteidigungsstrategie.
Schweigen Sie – ich übernehme Ihre Verteidigung.

Telefon: 030 / 915 339 01
E-Mail: info@kanzlei-salman.de

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