Die Berufung im Strafrecht ist das zentrale Rechtsmittel gegen ein Urteil des Amtsgerichts.
Sie eröffnet die Möglichkeit, das Verfahren vor dem Landgericht vollständig neu verhandeln zu lassen.
Damit besteht die Chance, ein Urteil zu korrigieren, eine Strafmilderung zu erreichen oder sogar einen Freispruch zu erzielen.
Als Strafverteidiger in Berlin Charlottenburg
vertrete ich Sie engagiert und strategisch in der Berufungsinstanz – mit dem Ziel, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.
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Mit der Berufung wird ein erstinstanzliches Urteil des Amtsgerichts angefochten (§§ 312 ff. StPO). Im Gegensatz zur Revision wird der Fall in der Berufung vollständig neu verhandelt. Das Landgericht prüft sowohl die Beweisaufnahme als auch die rechtliche Bewertung. Somit haben Beschuldigte die Chance, Fehler zu korrigieren und eine günstigere Entscheidung zu erzielen.
Eine Berufung lohnt sich, wenn Sie mit dem Urteil nicht einverstanden sind – etwa bei fehlerhafter Beweiswürdigung, einem zu hohen Strafmaß oder unzureichender Verteidigung in der ersten Instanz. Ich prüfe sorgfältig, ob eine Berufung oder ein Einspruch gegen Strafbefehl der richtige Schritt ist und entwickle eine individuelle Strategie für Ihre Verteidigung.
Die Berufung muss innerhalb einer Woche nach Verkündung des Urteils eingelegt werden (§ 314 StPO). Anschließend wird das Verfahren durch das Landgericht neu verhandelt. In dieser Hauptverhandlung können erneut Beweise erhoben, Zeugen vernommen und Anträge gestellt werden. Ich übernehme die fristgerechte Einlegung und Begründung der Berufung und bereite Ihren Fall sorgfältig vor.
Auf der Anwaltskanzlei erhalten Sie einen Überblick über meine Tätigkeit. Weitere Informationen zu unserem Leistungsangebot finden Sie auf der Seite Strafanwalt in Berlin.
Sie möchten Berufung einlegen oder ein bestehendes Urteil überprüfen lassen? Ich berate und vertrete Sie persönlich vor dem Landgericht Berlin – diskret, engagiert und mit klarer Strategie.
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