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Berufung im Strafrecht – Strafverteidigung

Die Berufung im Strafrecht ist das zentrale Rechtsmittel gegen ein Urteil des Amtsgerichts. Sie eröffnet die Möglichkeit, das Verfahren vor dem Landgericht vollständig neu verhandeln zu lassen. Damit besteht die Chance, ein Urteil zu korrigieren, eine Strafmilderung zu erreichen oder sogar einen Freispruch zu erzielen.
Als Strafverteidiger in Berlin Charlottenburg vertrete ich Sie engagiert und strategisch in der Berufungsinstanz – mit dem Ziel, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.

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Was bedeutet Berufung im Strafrecht?

Mit der Berufung wird ein erstinstanzliches Urteil des Amtsgerichts angefochten (§§ 312 ff. StPO). Im Gegensatz zur Revision wird der Fall in der Berufung vollständig neu verhandelt. Das Landgericht prüft sowohl die Beweisaufnahme als auch die rechtliche Bewertung. Somit haben Beschuldigte die Chance, Fehler zu korrigieren und eine günstigere Entscheidung zu erzielen.

Wann ist eine Berufung sinnvoll?

Eine Berufung lohnt sich, wenn Sie mit dem Urteil nicht einverstanden sind – etwa bei fehlerhafter Beweiswürdigung, einem zu hohen Strafmaß oder unzureichender Verteidigung in der ersten Instanz. Ich prüfe sorgfältig, ob eine Berufung oder ein Einspruch gegen Strafbefehl der richtige Schritt ist und entwickle eine individuelle Strategie für Ihre Verteidigung.

Ablauf und Fristen der Berufung

Die Berufung muss innerhalb einer Woche nach Verkündung des Urteils eingelegt werden (§ 314 StPO). Anschließend wird das Verfahren durch das Landgericht neu verhandelt. In dieser Hauptverhandlung können erneut Beweise erhoben, Zeugen vernommen und Anträge gestellt werden. Ich übernehme die fristgerechte Einlegung und Begründung der Berufung und bereite Ihren Fall sorgfältig vor.

Vorteile einer Berufung mit erfahrenem Verteidiger

  • Präzise Analyse des erstinstanzlichen Urteils und möglicher Verfahrensfehler
  • Strategische Vorbereitung neuer Beweisanträge und Zeugenvernehmungen
  • Keine Verschlechterung des Urteils bei alleiniger Berufung des Angeklagten
  • Verteidigung auch im Rahmen der Pflichtverteidigung

Häufige Fragen zur Berufung

1. Wie lange dauert ein Berufungsverfahren?
Im Durchschnitt dauert ein Berufungsverfahren vor dem Landgericht drei bis sechs Monate. In komplexen Fällen kann die Verhandlung jedoch länger andauern.
2. Kann sich das Urteil in der Berufung verschlechtern?
Eine Verschlechterung des Urteils ist nur möglich, wenn auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hat (§ 331 StPO). Bei alleiniger Berufung des Angeklagten darf das Urteil nicht härter ausfallen.
3. Welche Kosten entstehen bei einer Berufung?
Die Kosten richten sich nach dem Aufwand und der Dauer des Verfahrens. Im Rahmen einer Pflichtverteidigung übernimmt die Staatskasse die Kosten des Verfahrens.

Auf der Anwaltskanzlei erhalten Sie einen Überblick über meine Tätigkeit. Weitere Informationen zu unserem Leistungsangebot finden Sie auf der Seite Strafanwalt in Berlin.

Kontaktformular & Terminvereinbarung

Sie möchten Berufung einlegen oder ein bestehendes Urteil überprüfen lassen? Ich berate und vertrete Sie persönlich vor dem Landgericht Berlin – diskret, engagiert und mit klarer Strategie.

Telefon: 030 / 915 339 01
E-Mail: info@kanzlei-salman.de

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