Die Einstellung des Strafverfahrens ist eines der besten Ergebnisse, die in einem Ermittlungsverfahren erzielt werden können.
Das Verfahren wird dabei ohne Hauptverhandlung beendet – häufig ohne Eintragung im Bundeszentralregister und ohne strafrechtliche Konsequenzen.
Als Strafverteidiger in Berlin Charlottenburg
prüfe ich frühzeitig die Möglichkeiten einer Einstellung nach
§ 153 oder
§ 153a StPO StPO
und setze mich mit fundierter Begründung und taktischem Vorgehen gegenüber der Staatsanwaltschaft für dieses Ziel ein.
Schnelle Ersteinschätzung · Direkt am Kurfürstendamm · Strafrecht Berlin
Eine Verfahrenseinstellung bedeutet, dass das Strafverfahren nicht weiter betrieben wird. Dies kann verschiedene Gründe haben – etwa mangelnde Beweise, Geringfügigkeit der Schuld oder erfolgreiches Verteidigervorbringen. Gesetzliche Grundlagen sind insbesondere § 153 StPO (ohne Auflagen) und § 153a StPO (mit Auflagen oder Geldzahlung).
Ziel einer effektiven Verteidigung ist es, die Staatsanwaltschaft von der Unangemessenheit einer Anklage zu überzeugen. Hierzu beantrage ich frühzeitig Akteneinsicht, analysiere die Beweislage und erarbeite eine fundierte Stellungnahme. In vielen Fällen kann so bereits im Ermittlungsverfahren eine Einstellung erreicht werden – bevor es überhaupt zu einer Anklage oder Strafbefehl kommt.
Auf der Anwaltskanzlei erhalten Sie einen Überblick über meine Tätigkeit. Weitere Informationen zu unserem Leistungsangebot finden Sie auf der Seite Strafanwalt in Berlin.
Sie möchten wissen, ob Ihr Verfahren eingestellt werden kann? Ich berate Sie persönlich und entwickle eine Verteidigungsstrategie, um eine schnelle und diskrete Einstellung des Verfahrens zu erreichen.
Telefon: 030 / 915 339 01
E-Mail: info@kanzlei-salman.de
Kanzlei Salman · Kurfürstendamm 216 · 10719 Berlin-Charlottenburg · Strafrecht Berlin