Sie haben einen Anhörungsbogen von der Bußgeldstelle erhalten? Jetzt ist entscheidend, wie Sie reagieren – denn unüberlegte Angaben können das Verfahren deutlich erschweren. Als erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin-Charlottenburg prüfe ich den Vorwurf, fordere die Akte an und berate Sie, ob eine Stellungnahme sinnvoll ist oder ob Sie besser von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen sollten. Viele Verfahren lassen sich schon in diesem Stadium erfolgreich beeinflussen.
Anhörungsbogen prüfen lassenSchnelle Ersteinschätzung · Kurfürstendamm · Verkehrsrecht Berlin
Nach einem Verkehrsverstoß – etwa einer Geschwindigkeitsüberschreitung, einem Rotlichtverstoß oder dem Handy am Steuer – erhält der Fahrzeughalter oder der vermeintliche Fahrer in der Regel einen Anhörungsbogen. Dieser dient der Bußgeldstelle dazu, den tatsächlichen Fahrer zu ermitteln und Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Grundlage ist § 55 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG).
Der Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid. Er wird meist verschickt, wenn auf einem Blitzerfoto nicht eindeutig zu erkennen ist, wer gefahren ist, oder wenn die Behörde weitere Angaben benötigt. Ziel ist, den Betroffenen anzuhören, bevor das eigentliche Bußgeldverfahren eingeleitet wird.
Sie sind verpflichtet, Ihre Personalien zu bestätigen – eine Aussage zum Tatvorwurf ist jedoch freiwillig. Ich berate Sie, wann Schweigen sinnvoll ist und wann eine Stellungnahme strategische Vorteile bringen kann.
Weitere Informationen zu gesamten Leistungsangebot im Verkehrsrecht finden Sie auf der Seite: Verkehrsrecht in Berlin. Informationen rund um die Kanzlei Salman haben wir für Sie zusammengefasst.
Angaben zur Person sind verpflichtend – alles Weitere ist freiwillig. Sie müssen sich nicht selbst belasten (§ 55 OWiG). Häufig ist es klüger, zunächst zu schweigen und durch einen Anwalt Akteneinsicht zu beantragen. Erst danach lässt sich beurteilen, ob ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid sinnvoll ist.
Unüberlegte Angaben können später gegen Sie verwendet werden. Ich prüfe Messprotokolle, Beweisfotos und Verfahrensfehler – häufig ergeben sich daraus Ansätze für eine erfolgreiche Verteidigung, bevor überhaupt Punkte oder Fahrverbote drohen.
In der Regel haben Sie eine Woche Zeit, um auf den Anhörungsbogen zu reagieren. Diese Frist dient der Bußgeldstelle dazu, das Verfahren fortzuführen oder den Fahrer zu ermitteln. Die Zustellung des Anhörungsbogens unterbricht außerdem die Verjährung, die ansonsten meist drei Monate ab Tatzeit beträgt.
Ich prüfe für Sie, ob die Verjährung möglicherweise bereits eingetreten ist oder die Zustellung fehlerhaft war. Auch ein Blick in den Bußgeldkatalog 2025 hilft, die möglichen Folgen besser einzuschätzen.
Wer den Anhörungsbogen einfach ignoriert, muss mit einem anschließenden Bußgeldbescheid rechnen. Die Behörde darf das Verfahren auch ohne Stellungnahme fortsetzen. Schweigen ist zwar erlaubt, aber strategisches Schweigen ist besser als Nichtstun.
Ich übernehme die Kommunikation mit der Bußgeldstelle, fordere die Ermittlungsakte an und prüfe, ob der Tatvorwurf angreifbar ist. So lässt sich oft verhindern, dass Punkte in Flensburg oder ein Führerscheinentzug drohen.
Der Anhörungsbogen ist der erste Schritt im Bußgeldverfahren – und oft die beste Gelegenheit, das Verfahren in die richtige Richtung zu lenken. Ich prüfe, ob Messungen korrekt waren, Verjährung eingetreten ist oder eine Einstellung möglich ist, bevor Punkte ins Fahreignungsregister in Flensburg gelangen.
Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernehme ich auf Wunsch die Deckungsanfrage. Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie eine klare Ersteinschätzung zu Chancen, Risiken und Kosten.
Sie haben einen Anhörungsbogen erhalten und sind unsicher, wie Sie reagieren sollen? Warten Sie nicht zu lange – Fristen laufen schnell ab. Ich prüfe Ihren Fall innerhalb von 24 Stunden, beurteile Chancen und Risiken und übernehme auf Wunsch die komplette Kommunikation mit der Bußgeldstelle oder Polizei. Die Kanzlei liegt verkehrsgünstig am Kurfürstendamm in Berlin-Charlottenburg.
Telefon: 030 / 915 339 01
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