Wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter von der Polizei oder
Staatsanwaltschaft
erhalten haben, läuft bereits ein
Ermittlungsverfahren
gegen Sie. Eine solche Vorladung ist eine Aufforderung zur Vernehmung – doch Sie sind nicht verpflichtet, dieser ohne anwaltliche Beratung Folge zu leisten.
Als Strafverteidiger in Berlin Charlottenburg
prüfe ich die Vorwürfe, beantrage Akteneinsicht und begleite Sie durch das Verfahren, um Fehlentscheidungen und rechtliche Nachteile zu vermeiden.
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Eine Vorladung als Beschuldigter ist eine offizielle Einladung zu einer Aussage oder Vernehmung im Strafverfahren. Die Behörde legt Ihnen damit nahe, an einem bestimmten Ort und Termin mit Auskünften zu erscheinen. Jedoch ist diese Ladung rechtlich keine zwingende Verpflichtung für Sie als Beschuldigter.
Sie dürfen schweigen – dies darf nicht gegen Sie verwertet werden. Sie haben das Recht auf anwaltliche Beratung vor oder während einer Vernehmung (§ 136 StPO). Sie sind nicht verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung ohne vorherige Rücksprache mit Ihrem Strafverteidiger nachzukommen.
1. Nehmen Sie nicht selbst Stellung – beauftragen Sie einen Strafverteidiger.
2. Beantragen Sie umgehend
Akteneinsicht,
um zu wissen, was Ihnen vorgeworfen wird.
3. Keine übereilten schriftlichen Erklärungen abgeben, bevor die Akte geprüft ist.
4. Geben Sie keine spontanen Aussagen ab – selbst gut gemeinte Erklärungen können später gegen Sie gewertet werden.
Eine Aussage kann dann sinnvoll sein, wenn Sie wissen, welche Beweise gegen Sie vorliegen und wie Sie sich rechtlich einordnen. Ihr Strafverteidiger prüft gemeinsam mit Ihnen, ob eine Einlassung (schriftlich oder mündlich) strategisch vorteilhaft ist – oder lieber abgewartet wird, bis alle Fakten klar sind. In vielen Fällen kann bereits im Ermittlungsverfahren durch anwaltliche Intervention eine Einstellung erreicht werden.
Auf der Anwaltskanzlei erhalten Sie einen Überblick über meine Tätigkeit. Weitere Informationen zu unserem Leistungsangebot finden Sie auf der Seite Strafanwalt in Berlin.
Sie haben eine Vorladung als Beschuldigter erhalten? Ich berate und verteidige Sie persönlich in meiner Kanzlei am Kurfürstendamm – engagiert, diskret und strategisch.
Telefon: 030 / 915 339 01
E-Mail: info@kanzlei-salman.de
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