Wenn Sie Post von der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten, sind Sie möglicherweise bereits Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren.
In dieser Phase werden die Grundlagen für den weiteren Verlauf des Strafverfahrens gelegt.
Eine unbedachte Aussage oder falsche Entscheidung kann erhebliche rechtliche Nachteile haben.
Als erfahrener Strafverteidiger in Berlin Charlottenburg
übernehme ich Ihre Verteidigung, beantrage Akteneinsicht
und entwickle eine gezielte Verteidigungsstrategie – entschlossen, effektiv und rechtssicher.
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Das Ermittlungsverfahren ist die erste Phase eines Strafverfahrens. Es wird eingeleitet, wenn ein Anfangsverdacht besteht – etwa durch eine Anzeige oder einen Polizeibericht. Die Staatsanwaltschaft leitet die Ermittlungen und entscheidet am Ende, ob Anklage erhoben, ein Strafbefehl beantragt oder das Verfahren eingestellt wird.
Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen – und Sie sollten dieses Recht unbedingt wahrnehmen, bevor Sie anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Sie sind nicht verpflichtet, zur Polizei zu erscheinen oder Angaben zur Sache zu machen. Gerade nach einer Hausdurchsuchung oder einer Vorladung als Beschuldigter ist anwaltliche Unterstützung entscheidend. Erst nach Akteneinsicht kann Ihr Strafverteidiger beurteilen, welche Strategie sinnvoll ist und ob eine Einlassung überhaupt ratsam ist.
Nach Mandatserteilung übernehme ich die gesamte Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft. Ich beantrage Akteneinsicht, prüfe die Beweislage und bespreche mit Ihnen die möglichen Handlungsoptionen. Ziel ist es, das Ermittlungsverfahren frühzeitig positiv zu beeinflussen – etwa durch eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, § 153 StPO (geringe Schuld) oder § 153a StPO (Auflagen). Auch im Rahmen einer Pflichtverteidigung übernehme ich Ihre Vertretung engagiert und zuverlässig.
Die meisten Ermittlungsverfahren können durch rechtzeitige anwaltliche Intervention in eine positive Richtung gelenkt werden. Je früher Sie einen Strafverteidiger einschalten, desto größer ist die Chance, dass das Verfahren eingestellt oder gar nicht erst zur Anklage kommt. Ich berate Sie umgehend – auch bei Vorwürfen aus dem Betäubungsmittelstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht oder Verkehrsstrafrecht.
Auf der Anwaltskanzlei erhalten Sie einen Überblick über meine Tätigkeit. Weitere Informationen zu unserem Leistungsangebot finden Sie auf der Seite Strafanwalt in Berlin.
Sie haben eine Vorladung, eine Hausdurchsuchung oder eine Mitteilung über ein Ermittlungsverfahren erhalten? Ich berate und verteidige Sie persönlich in meiner Kanzlei direkt am Kurfürstendamm in Berlin-Charlottenburg – engagiert, diskret und mit einer klaren Verteidigungsstrategie.
Eine schnelle, fundierte Beratung kann entscheidend sein, um Fehler zu vermeiden und Ihre Rechte effektiv zu schützen. Ob Körperverletzung, Betrug, Diebstahl, Verkehrsstraftat oder Betäubungsmitteldelikt – als erfahrener Strafverteidiger in Berlin Charlottenburg stehe ich Ihnen vom Ermittlungsverfahren bis zur Berufung entschlossen zur Seite.
Telefon:
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