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Ermittlungsverfahren – Strafverteidigung in Berlin Charlottenburg

Wenn Sie Post von der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten, sind Sie möglicherweise bereits Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren. In dieser Phase werden die Grundlagen für den weiteren Verlauf des Strafverfahrens gelegt. Eine unbedachte Aussage oder falsche Entscheidung kann erhebliche rechtliche Nachteile haben.
Als erfahrener Strafverteidiger in Berlin Charlottenburg übernehme ich Ihre Verteidigung, beantrage Akteneinsicht und entwickle eine gezielte Verteidigungsstrategie – entschlossen, effektiv und rechtssicher.

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Was ist ein Ermittlungsverfahren?

Das Ermittlungsverfahren ist die erste Phase eines Strafverfahrens. Es wird eingeleitet, wenn ein Anfangsverdacht besteht – etwa durch eine Anzeige oder einen Polizeibericht. Die Staatsanwaltschaft leitet die Ermittlungen und entscheidet am Ende, ob Anklage erhoben, ein Strafbefehl beantragt oder das Verfahren eingestellt wird.

Rechte und Pflichten des Beschuldigten

Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen – und Sie sollten dieses Recht unbedingt wahrnehmen, bevor Sie anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Sie sind nicht verpflichtet, zur Polizei zu erscheinen oder Angaben zur Sache zu machen. Gerade nach einer Hausdurchsuchung oder einer Vorladung als Beschuldigter ist anwaltliche Unterstützung entscheidend. Erst nach Akteneinsicht kann Ihr Strafverteidiger beurteilen, welche Strategie sinnvoll ist und ob eine Einlassung überhaupt ratsam ist.

Meine Vorgehensweise als Strafverteidiger

Nach Mandatserteilung übernehme ich die gesamte Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft. Ich beantrage Akteneinsicht, prüfe die Beweislage und bespreche mit Ihnen die möglichen Handlungsoptionen. Ziel ist es, das Ermittlungsverfahren frühzeitig positiv zu beeinflussen – etwa durch eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, § 153 StPO (geringe Schuld) oder § 153a StPO (Auflagen). Auch im Rahmen einer Pflichtverteidigung übernehme ich Ihre Vertretung engagiert und zuverlässig.

Mögliche Ausgänge des Ermittlungsverfahrens

  • Einstellung mangels Tatverdacht (§ 170 Abs. 2 StPO)
  • Einstellung wegen geringer Schuld (§ 153 StPO)
  • Einstellung gegen Auflagen (§ 153a StPO)
  • Erlass eines Strafbefehls durch das Amtsgericht
  • Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft

Warum frühzeitige Verteidigung entscheidend ist

Die meisten Ermittlungsverfahren können durch rechtzeitige anwaltliche Intervention in eine positive Richtung gelenkt werden. Je früher Sie einen Strafverteidiger einschalten, desto größer ist die Chance, dass das Verfahren eingestellt oder gar nicht erst zur Anklage kommt. Ich berate Sie umgehend – auch bei Vorwürfen aus dem Betäubungsmittelstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht oder Verkehrsstrafrecht.

Auf der Anwaltskanzlei erhalten Sie einen Überblick über meine Tätigkeit. Weitere Informationen zu unserem Leistungsangebot finden Sie auf der Seite Strafanwalt in Berlin.

Kontaktformular & Terminvereinbarung

Häufige Fragen zum Ermittlungsverfahren

1. Was passiert im Ermittlungsverfahren?
Das Ermittlungsverfahren dient der Aufklärung eines Anfangsverdachts. Polizei und Staatsanwaltschaft sammeln Beweise, befragen Zeugen und entscheiden, ob Anklage erhoben oder das Verfahren eingestellt wird. Als Beschuldigter sollten Sie keine Angaben machen, bevor ein Strafverteidiger Akteneinsicht genommen hat.
2. Soll ich zur polizeilichen Vernehmung gehen?
Nein, als Beschuldigter müssen Sie einer polizeilichen Vorladung nicht folgen. Es ist ratsam, zuerst einen Strafverteidiger zu kontaktieren, der Akteneinsicht beantragt und mit Ihnen das weitere Vorgehen bespricht. Unüberlegte Aussagen können später schwer korrigiert werden.
3. Wann wird das Ermittlungsverfahren eingestellt?
Eine Einstellung erfolgt, wenn kein hinreichender Tatverdacht besteht (§ 170 Abs. 2 StPO) oder wenn die Schuld gering ist (§ 153 StPO). Möglich ist auch eine Einstellung gegen Auflagen (§ 153a StPO). Ein erfahrener Strafverteidiger kann darauf hinwirken, dass das Verfahren gar nicht erst zur Anklage kommt.
4. Was kostet ein Strafverteidiger im Ermittlungsverfahren?
Die Kosten hängen vom Umfang des Verfahrens und der Verteidigungsstrategie ab. In bestimmten Fällen kann eine Pflichtverteidigung möglich sein, bei der die Staatskasse zunächst die Vergütung übernimmt. Eine frühzeitige Beratung klärt, ob ein Pflichtverteidigeranspruch besteht.
5. Wie lange dauert ein Ermittlungsverfahren?
Die Dauer hängt von der Komplexität des Falls und der Arbeitsbelastung der Ermittlungsbehörden ab. Bei einfachen Delikten können wenige Wochen genügen, bei umfangreichen Verfahren – etwa im Wirtschaftsstrafrecht oder Betäubungsmittelstrafrecht – kann es Monate dauern. Ihr Strafverteidiger kann regelmäßig Akteneinsicht beantragen und den Fortgang überwachen.
6. Was passiert nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens?
Nach Abschluss entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob das Verfahren eingestellt, ein Strafbefehl erlassen oder Anklage erhoben wird. Wird Anklage erhoben, folgt die Hauptverhandlung vor dem zuständigen Gericht – meist dem Amtsgericht Tiergarten oder dem Landgericht Berlin. Eine aktive Verteidigung im Ermittlungsverfahren kann häufig eine Anklage verhindern.

Kontakt – Strafverteidiger und Rechtsanwalt für Strafrecht in Berlin Charlottenburg

Sie haben eine Vorladung, eine Hausdurchsuchung oder eine Mitteilung über ein Ermittlungsverfahren erhalten? Ich berate und verteidige Sie persönlich in meiner Kanzlei direkt am Kurfürstendamm in Berlin-Charlottenburg – engagiert, diskret und mit einer klaren Verteidigungsstrategie.

Eine schnelle, fundierte Beratung kann entscheidend sein, um Fehler zu vermeiden und Ihre Rechte effektiv zu schützen. Ob Körperverletzung, Betrug, Diebstahl, Verkehrsstraftat oder Betäubungsmitteldelikt – als erfahrener Strafverteidiger in Berlin Charlottenburg stehe ich Ihnen vom Ermittlungsverfahren bis zur Berufung entschlossen zur Seite.

Telefon: 030 / 915 339 01
E-Mail: info@kanzlei-salman.de

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