Die Staatsanwaltschaft ist die sogenannte „Herrin des Ermittlungsverfahrens“.
Sie leitet und überwacht die Ermittlungen der Polizei, entscheidet über die Einleitung eines Verfahrens und darüber,
ob Anklage erhoben oder das Verfahren eingestellt wird.
In Berlin sind die Staatsanwaltschaft Berlin sowie die Generalstaatsanwaltschaft Berlin für die Strafverfolgung zuständig.
Als Strafverteidiger in Berlin Charlottenburg
vertrete ich Sie in jeder Phase des
Ermittlungsverfahrens –
vom ersten Schreiben der Staatsanwaltschaft bis zur Hauptverhandlung – mit Erfahrung, Taktik und Durchsetzungskraft.
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Die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet, sowohl belastende als auch entlastende Umstände zu ermitteln (§ 160 StPO). Sie entscheidet, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht, und gibt dann entweder die Anklage beim zuständigen Gericht ab oder beantragt den Erlass eines Strafbefehls. Besteht kein Tatverdacht, wird das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. In vielen Fällen kann durch eine frühzeitige anwaltliche Intervention bereits im Ermittlungsverfahren eine Einstellung erreicht werden.
Wenn Sie eine Vorladung oder ein Schreiben der Staatsanwaltschaft erhalten, sollten Sie keine Angaben machen, bevor Sie anwaltlichen Rat einholen. Sie sind nicht verpflichtet, zur polizeilichen Vernehmung zu erscheinen oder Angaben zur Sache zu machen. Ich beantrage für Sie Akteneinsicht und prüfe die Beweislage. Gerade nach einer Hausdurchsuchung oder einer Vorladung als Beschuldigter ist schnelles Handeln entscheidend, um Nachteile zu vermeiden.
Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob das Verfahren eingestellt, ein Strafbefehl erlassen oder Anklage erhoben wird. In Berlin erfolgt die Hauptverhandlung in der Regel vor dem Amtsgericht Tiergarten oder dem Landgericht Berlin. Ich prüfe für Sie, ob die Voraussetzungen für eine Pflichtverteidigung vorliegen und übernehme Ihre Vertretung engagiert in allen Verfahrensabschnitten.
Als erfahrener Strafverteidiger in Berlin übernehme ich die Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft, prüfe die Ermittlungsakten und wache darüber, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben. Ich setze mich für eine Einstellung oder Verfahrensmilderung ein – sowohl im Betäubungsmittelstrafrecht als auch im Wirtschaftsstrafrecht. Auch bei Verkehrsdelikten kann eine gezielte Verteidigung gegenüber der Staatsanwaltschaft oft eine öffentliche Hauptverhandlung vermeiden.
Auf der Anwaltskanzlei erhalten Sie einen Überblick über meine Tätigkeit. Weitere Informationen zu unserem Leistungsangebot finden Sie auf der Seite Strafanwalt in Berlin.
Sie haben Post von der Staatsanwaltschaft Berlin erhalten oder wurden zu einer Vernehmung geladen? Ich berate und verteidige Sie persönlich in meiner Kanzlei am Kurfürstendamm – engagiert, diskret und mit klarer Strategie.
Telefon: 030 / 915 339 01
E-Mail: info@kanzlei-salman.de
Kanzlei Salman · Kurfürstendamm 216 · 10719 Berlin-Charlottenburg · Strafrecht Berlin